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Ratgeber · 2026-08-04

Welche Daten dürfen in die KI? Der Praxis-Kompass

Bevor die erste Anfrage in ein KI-Tool eingegeben wird, sollte im Team klar sein, welche Daten dorthin dürfen — und welche nicht. Dieser Kompass ordnet die Datenfrage in vier Kategorien, drei Anbieterfragen und eine kurze Checkliste.

Illustration: Welche Daten dürfen in die KI? Der Praxis-Kompass

Erst die Daten, dann das Werkzeug

Technik lässt sich tauschen, Verträge lassen sich kündigen — Daten, die einmal unkontrolliert das Haus verlassen haben, holt man nicht zurück. Deshalb ist die Datenfrage keine Fußnote der KI-Einführung, sondern ihr erster Schritt: Sie entscheidet, welche Werkzeuge überhaupt infrage kommen, und nicht umgekehrt.

Wer sie überspringt, baut seine KI-Nutzung auf Vertrauen in Werbeversprechen — und merkt das Risiko erst, wenn es längst eingetreten ist.

Die Datenfrage ist auch eine Vertrauensfrage nach außen: Kunden und Mandanten fragen zunehmend von selbst, was mit ihren Unterlagen geschieht. Wer dann gelassen antworten kann — wo verarbeitet wird, was vertraglich geregelt ist, was nie passiert —, gewinnt mehr als Rechtssicherheit. Er gewinnt das Vertrauen, auf dem KI-Nutzung im Alltag überhaupt wächst.

Der Kompass auf einen Blick

  • Öffentliches darf überall hin, Internes nur in geregelte Werkzeuge, Personenbezogenes nur mit Rechtsgrundlage und AVV.
  • Für Uploads gilt dieselbe Logik — nur strenger: Was nicht getippt werden dürfte, wird auch nicht hochgeladen.
  • Drei schriftliche Zusagen verlangen: EU-Hosting, kein Training auf Ihren Daten, AVV mit Subprozessoren-Liste.

Vier Kategorien, eine Faustregel

Vier Kategorien tragen die gesamte Entscheidung. Öffentliche Daten — etwa Inhalte der eigenen Website oder bereits veröffentlichte Broschüren — sind in praktisch jedem Tool unbedenklich. Interne Daten wie Arbeitsanweisungen oder Vorlagen erfordern zumindest ein Tool mit vertraglich geregeltem Umgang. Personenbezogene Daten — Namen, Kontaktdaten, Mitarbeiterinformationen — benötigen eine klare Rechtsgrundlage und einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Besonders schutzwürdige Daten wie Gesundheitsdaten, Finanzdetails oder Geschäftsgeheimnisse gehören nur in eigens geprüfte, oft eigene Infrastruktur.

Dieselbe Logik gilt — nur strenger — für Datei-Uploads: die hochgeladene Tabelle mit Kundendaten, das gescannte Protokoll mit Personalthemen, der komplette Vertrag „nur zum Zusammenfassen“. Eine Datei enthält schnell tausend Datensätze statt drei Sätze. Die einfache Hausregel: Was nicht in den Chat getippt werden dürfte, darf auch nicht hochgeladen werden.

Zwei Randfälle zeigen, warum die Kategorien im Team sitzen müssen und nicht nur auf dem Papier: Der Absendername in einer angeblich anonymen Statistik ist personenbezogen, auch wenn die Tabelle es nicht ist. Und der Screenshot aus dem Ticketsystem enthält oft mehr Interna als das Dokument, um das es eigentlich ging. Kurz durchsprechen reicht — die Fälle hat jedes Team selbst.

Was schriftlich sein muss

Vor jedem Einsatz lohnen drei Fragen. Erstens der Hosting-Standort: Wo genau werden die Daten verarbeitet und gespeichert — in der EU gehostet, oder außerhalb? Zweitens die Trainingsnutzung: Fließen Ihre Eingaben in das Training der Modelle ein, oder bleiben sie strikt getrennt? Drittens der Auftragsverarbeitungsvertrag: Liegt ein AVV nach Artikel 28 DSGVO vor, der Pflichten und Haftung regelt — inklusive der dokumentierten Liste der Subprozessoren und klarer Regelungen zu Speicherort und Löschung?

Was ein Anbieter im Marketing verspricht, zählt dabei nicht — entscheidend ist, was unterschrieben wird. Fehlt diese Grundlage, bleibt das Tool für genau diese Daten tabu, so praktisch es auch wäre.

Die Fehler passieren aus Bequemlichkeit

Die meisten Datenpannen entstehen nicht aus Böswilligkeit, sondern aus Bequemlichkeit: die schnell ins öffentliche Tool kopierte Kundenliste, das Protokoll mit Personaldetails im privaten Account, die Zugangsdaten, die „nur kurz“ in den Prompt wandern.

Hinzu kommt ein struktureller Fehler: das Ausweichen auf private Konten, weil das offizielle Tool fehlt oder langsam ist. Gegen all das hilft weniger Belehrung als Angebot — ein freigegebenes Werkzeug, das den sicheren Weg zum bequemen Weg macht.

Verankern statt verordnen

Eine Regel, die niemand kennt, schützt nichts. Wirksam ist ein kurzes, gelebtes Set: eine einseitige Richtlinie statt eines vierzigseitigen Dokuments, zwei konkrete Beispiele aus dem eigenen Alltag statt abstrakter Paragrafen, eine Ansprechperson für den Zweifelsfall — und ein freigegebenes Tool, das die meisten Fälle sauber abdeckt. Einmal im Jahr eine halbe Stunde Auffrischung im Team reicht, wenn die Grundlagen sitzen.

Für den Alltag reicht die Checkliste: Ist die Information bereits öffentlich? Unproblematisch. Betrifft sie einzelne Personen? Nur mit Rechtsgrundlage und AVV. Geschäftsgeheimnis oder besonders schutzwürdig? Nur in geprüfter, kontrollierter Infrastruktur — im Zweifel gar nicht.

Diese Sorgfalt ist kein Selbstzweck: Sie schützt Mandanten, Kunden und Mitarbeitende gleichermaßen — und sie ist zunehmend auch ein Verkaufsargument. Wer auf die Frage „Was passiert mit unseren Unterlagen?“ souverän antworten kann, gewinnt mehr als Rechtssicherheit. Wie diese Prinzipien in unserer eigenen Verarbeitung umgesetzt sind, zeigt unsere Sicherheitsseite im Detail.

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